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🔌Elektrogesetz (WEEE & Entsorgungshinweise)

Rechtliche Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß Elektrogesetz (ElektroG), einschließlich Rückgabe, Recycling, Trennung von Batterien sowie Verbraucherpflichten bei Altgeräten.

Elektrogesetz (WEEE & Entsorgungshinweise)

Sardamore UG (haftungsbeschränkt)

Stand: Dezember 2025​

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1. Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Im  Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten ist die  Sardamore UG (haftungsbeschränkt) als Händler verpflichtet, Endnutzer  gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ĂĽber  nachfolgende Punkte zu informieren.

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2. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

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Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind.

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In  ausgedienten Elektrogeräten sind wertvolle Rohstoffe (z.B. Metalle,  Kunststoffe) enthalten, die durch fachgerechtes Recycling  wiederverwertet werden können. Gleichzeitig enthalten Elektrogeräte  teilweise auch umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe, die nicht  unkontrolliert in die Umwelt gelangen dĂĽrfen.

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3. Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte

Endnutzer können Altgeräte unentgeltlich an folgenden Stellen abgeben:

  • kommunale Sammelstellen

  • Wertstoffhöfe

  • RĂĽcknahmestellen des Handels

Die Adressen der zuständigen Sammelstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung.

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RĂĽckgabe im Versandhandel

Soweit  eine RĂĽcknahmepflicht gesetzlich besteht, erfolgt die RĂĽckgabe ĂĽber die  vom jeweiligen Hersteller oder Importeur vorgesehenen RĂĽcknahmesysteme  oder ĂĽber kommunale Sammelstellen.

Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, können in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückgegeben werden.

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Beim  Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts kann ein Altgerät der  gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfĂĽllt,  unentgeltlich zurĂĽckgegeben werden.

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4. Trennung von Batterien und Akkus

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest im Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abgabe vom Altgerät getrennt werden.

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Für Batterien gelten zusätzlich die gesetzlichen Regelungen des Batteriegesetzes (BattG).

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5. Datenschutz bei Altgeräten

Als Endnutzer sind Sie selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten vor der Abgabe zu löschen.

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Die Sardamore UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Haftung für noch vorhandene personenbezogene Daten auf Altgeräten.

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Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

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6. Entsorgung von Vapes und E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten und Vapes gelten als Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG.

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Sie dĂĽrfen nicht ĂĽber den HausmĂĽll entsorgt werden.
Insbesondere enthalten sie:

  • elektronische Bauteile

  • Akkus/Batterien

  • schadstoffhaltige Komponenten

Diese Geräte sind entsprechend den oben genannten Regelungen zu entsorgen.

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Eine  RĂĽcknahme dieser Geräte durch die Sardamore UG (haftungsbeschränkt)  erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

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7. WEEE-Registrierung

Die von  der Sardamore UG (haftungsbeschränkt) angebotenen Elektro- und  Elektronikgeräte werden ausschlieĂźlich von Herstellern bzw. Importeuren  bezogen, die – soweit gesetzlich erforderlich – ordnungsgemäß bei der  Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) registriert sind. Die  Sardamore UG (haftungsbeschränkt) ist selbst nicht Hersteller im Sinne  des ElektroG.

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8. Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/

(Externe Website)​

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9. Kontakt

Bei Fragen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten wenden Sie sich bitte an:

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Sardamore UG (haftungsbeschränkt)
WatzmannstraĂźe 10
85586 Poing
Deutschland
E-Mail: info@sardamore.com

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