Elektrogesetz (WEEE & Entsorgungshinweise)
Sardamore UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Dezember 2025
1. Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten ist die Sardamore UG (haftungsbeschränkt) als Händler verpflichtet, Endnutzer gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) über nachfolgende Punkte zu informieren.
2. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind.
In ausgedienten Elektrogeräten sind wertvolle Rohstoffe (z.B. Metalle, Kunststoffe) enthalten, die durch fachgerechtes Recycling wiederverwertet werden können. Gleichzeitig enthalten Elektrogeräte teilweise auch umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe, die nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen dürfen.
3. Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte
Endnutzer können Altgeräte unentgeltlich an folgenden Stellen abgeben:
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kommunale Sammelstellen
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Wertstoffhöfe
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Rücknahmestellen des Handels
Die Adressen der zuständigen Sammelstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung.
Rückgabe im Versandhandel
Soweit eine Rücknahmepflicht gesetzlich besteht, erfolgt die Rückgabe über die vom jeweiligen Hersteller oder Importeur vorgesehenen Rücknahmesysteme oder über kommunale Sammelstellen.
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, können in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückgegeben werden.
Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts kann ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, unentgeltlich zurückgegeben werden.
4. Trennung von Batterien und Akkus
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest im Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abgabe vom Altgerät getrennt werden.
Für Batterien gelten zusätzlich die gesetzlichen Regelungen des Batteriegesetzes (BattG).
5. Datenschutz bei Altgeräten
Als Endnutzer sind Sie selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten vor der Abgabe zu löschen.
Die Sardamore UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Haftung für noch vorhandene personenbezogene Daten auf Altgeräten.
Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
6. Entsorgung von Vapes und E-Zigaretten
Einweg-E-Zigaretten und Vapes gelten als Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG.
Sie dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Insbesondere enthalten sie:
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elektronische Bauteile
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Akkus/Batterien
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schadstoffhaltige Komponenten
Diese Geräte sind entsprechend den oben genannten Regelungen zu entsorgen.
Eine Rücknahme dieser Geräte durch die Sardamore UG (haftungsbeschränkt) erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
7. WEEE-Registrierung
Die von der Sardamore UG (haftungsbeschränkt) angebotenen Elektro- und Elektronikgeräte werden ausschließlich von Herstellern bzw. Importeuren bezogen, die – soweit gesetzlich erforderlich – ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) registriert sind. Die Sardamore UG (haftungsbeschränkt) ist selbst nicht Hersteller im Sinne des ElektroG.
8. Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/
(Externe Website)
9. Kontakt
Bei Fragen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten wenden Sie sich bitte an:
Sardamore UG (haftungsbeschränkt)
Watzmannstraße 10
85586 Poing
Deutschland
E-Mail: info@sardamore.com
